- exmatrikulieren
- ex|ma|tri|ku|lie|ren auch: ex|mat|ri|ku|lie|ren 〈V.; hat〉I 〈V. tr.〉 jmdn. \exmatrikulieren aus der Matrikel streichenII 〈V. refl.〉 sich \exmatrikulieren sich aus der Matrikel streichen lassen ● sich nach dem 12. Semester \exmatrikulieren lassen
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a) aus der Matrikel streichen:einen Studenten e.;b) <e. + sich> sich exmatrikulieren (a) lassen:ich habe mich noch nicht exmatrikuliert.* * *
ex|ma|tri|ku|lie|ren <sw. V.; hat [Ggb. zu ↑immatrikulieren] (Hochschulw.): a) aus der Matrikel streichen: einen Studenten e.; Robert hatte mir erzählt, wie er exmatrikuliert worden war (Brasch, Söhne 33); b) <e. + sich> sich ↑exmatrikulieren (a) lassen: ich habe mich noch nicht exmatrikuliert; sie ist schon seit zwei Jahren exmatrikuliert (sie hat die Hochschule schon vor zwei Jahren verlassen).
Universal-Lexikon. 2012.